Akten- und Datenvernichtung

Alte Akten können – sofern es der Datenschutz erfordert – durch spezielle Aktenvernichtungunternehmen entsorgt bzw. der Verwertung zugeführt werden. Unternehmen, die diese Dienstleistung anbieten, finden sich im Internet.

Im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ werden Akten und Datenträger samt Inhalte nicht im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der strengen Sicherheits-DIN 66399 vernichtet bzw. entsorgt. Sie sind einem entsprechend datenschutzgesicherten Entsorgungweg zuzuführen.

Wer keinen Datenschutz benötigt: Aktendeckel aus Papier/Karton (unbeschichtet) gehören nur ohne Metallinlett und ohne Plastikhüllen in die blaue Papiertonne oder Papiercontainer. Komplette Ordner gehören in den Restmüll.