Altholzentsorgung

Mit Altholz ist bereits verarbeitetes, gebrauchtes und lackiertes oder imprägniertes Holz gemeint. Dazu gehören Kisten, Bretter, Möbelteile, Bauholz, Zäune, druckimprägnierte Hölzer, Innenausbauteile und Spanplatten.

Gemäß Altholzverordnung werden Althölzer in vier Kategorien eingeteilt:

Altholzeinteilung in 4 Kategorien (A I bis A IV)

 

Folgende Annahmebedingungen gelten im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“:

  1. Vermischungen mit anderen Abfallstoffen (z.B. Kunststoff, Papier, Glas, Bauschutt) werden nicht akzeptiert bzw. als Mischabfälle eingestuft. Der Störstoffanteil darf 3 Gewichtsprozente nicht übersteigen. Bei Vermischung der Altholzsorten gilt die jeweils höhere Belastungsstufe.
  2. Im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ werden generell A I bis A III-Althölzer angenommen, hingegen A IV-Hölzer nur von Privatanlieferern oder Kleingewerbebetrieben. Größere nachweispflichtige gewerbliche Mengen von A IV-Hölzern sind von der Annahme ausgeschlossen. Der A.V.E. nennt Entsorgungsbetriebe, die A IV-Hölzer annehmen dürfen.
    Spezieller Hinweis: Konstruktionshölzer werden der Kategorie A IV zugeordnet und sind somit von der Annahme ausgeschlossen.
  3. PCB-belastete Althölzer sind von der Annahme ausgeschlossen und müssen nach den Vorschriften der PCB/PCT-Altholzverordnung entsorgt werden.
  4. Die Annahme von Altholz von gewerblichen Anlieferern (z.B. aus dem Baubereich) ist nur dann kostengünstiger (s. Entsorgungsgebühren), wenn keine Vermischungen mit anderen Abfällen vorliegen. A IV-Hölzer aus dem gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich sind von der Annahme ausgeschlossen. 

Übrigens: Sägemehl muss getrennt vom Altholz in reißfesten Säcken und staubdicht verpackt angeliefert werden. Sägemehl wird im Entsorgungszentrum gebührenmäßig als „gemischter Siedlungsabfall“ eingestuft.


Wie kann die Altholz-Entsorgung vermieden werden?

Vor allem bei gut erhaltenen Möbelstücken, aber auch bei Bauteilen aus Holz, wie Fenster, Türen oder Balken, kann durch eine Weiternutzung die Entstehung von Abfall vermieden werden. Eine gute Möglichkeit zum Kauf oder Verkauf sind vor allem karitativ-gemeinnützige Einrichtungen, Internetmärkte, Anzeigenblätter oder Flohmärkte. Schauen Sie doch mal in unseren folgenden Link:
Aktion „Zum Wegwerfen zu schade!“
 

Stichwort „Bahnschwellen“

Bahnschwellen wurden früher mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandelt. Teeröle machen Holz sehr witterungsbeständig und langlebig. Sie wurden gerne eingesetzt als Bestandteil von Holzschutzmitteln, da sie fäulnishemmend wirken. Teeröle enthalten jedoch gefährliche Stoffe, wie Phenole und Kresole, die hautreizend wirken, sowie krebserzeugend wirkende aromatische Kohlenwasserstoffe, wie z. B. Benzopyren.

Verwendet werden Bahnschwellen zum Beispiel zur Hangabstützung im Garten. Sie müssen nicht zwangsläufig aufs Abstellgleis wandern, denn hierfür gibt es kein Sanierungsgebot. Das Bohren, Sägen oder Versetzen von Bahnschwellen sollte aber tunlichst vermieden werden.

Das Verkaufen und Ersteigern von Bahnschwellen über Kleinanzeigen in Zeitungen oder via Internet ist grundsätzlich verboten.

Sind die Bahnschwellen frei zugänglich oder im Garten so platziert, dass spielende Kinder mit diesen in Hautkontakt kommen, sollten sie vorsorglich entfernt werden.

Im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ werden Bahnschwellen nur in haushaltsüblichen Mengen von Privathaushalten zu den aktuellen Altholz-Gebühren entgegengenommen:


Aktuelle Altholzgebühren für die Anlieferung im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ im Überblick: