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"12. Paderborner Crosstag" am
23. Juni 2013 im
Entsorgungszentrum "Alte Schanze"

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Öffnungszeiten im Entsorgungszentrum "Alte Schanze":

Mo.-Fr.:  08:00-17:00 Uhr
Sa.:        08:00-13:00 Uhr

Anfahrtsweg ... 

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Was ist bei Anfahrt zur "Alten Schanze" zu beachten?

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Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (bzw. gewerbliche Siedlungsabfälle) sind Abfälle, die aus Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen stammen und aus ähnlichen Stoffen wie Hausmüll bestehen. Die Mengenanteile der einzelnen Inhaltsstoffe sind branchenspezifisch sehr unterschiedlich und können deshalb deutlich von der Hausmüllzusammensetzung abweichen. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind an der Anfallstelle zu  trennen (z.B. Papier, Holz, Kunststoff, Bioabfall, Metall, Glas etc.) und gemäß Gewerbeabfallverordnung bevorzugt einer möglichst hochwertigen Verwertung zuzuführen.

Können diese Abfälle nicht getrennt werden bzw. werden diese Abfälle gemischt zum "Entsorgungszentrum "Alte Schanze" angeliefert, erfolgt i.d.R. eine Einstufung als "Gewerbeabfälle zur Verwertung". Diese Abfälle unterliegen der Umsatzsteuerpflicht und werden der Abfallaufbereitungsanlage der Pader Entsorgung GmbH&Co. KG (PEG) angedient.

Nicht verwertbare Abfallfraktionen unterliegen der Gebührenhoheit und  werden im Entsorgungszentrum als "Abfälle zur Beseitigung" angenommen. Diese Abfälle erfahren entweder eine thermische Behandlung oder einer Direktdeponierung, sofern sie gemäß Abfallablagerungsverordnung nur  ein geringes Reaktionspotenzial aufweisen.


Bei der Anlieferung zum Entsorgungszentrum"Alte Schanze" ist Folgendes zu beachten:


1. Die gewerblichen Mischabfälle dürfen nicht mit Bauschutt oder
    Bodenaushub vermischt
sein.

2. Auch die nachfolgenden Abfallstoffe dürfen nicht mit dem
    gewerblichen Mischabfällen
vermengt angeliefert werden:

- Grün- oder Bioabfälle
- Asbestabfälle / Nachtspeicheröfen
- Mineralwolle / mineralische Verbundstoffe Bitumenbahnen / Dachpappe
- Glasabfälle bzw. scharfkantige Gegenstände
  (z.B. Flachglas, Glasbausteine, Keramikabfälle)
- Brandschadensreste / Asche- und Schlackenreste
- Gefährliche Abfälle (Farben, Lacke, Lösemittel, Batterien)
- Bindemittel aus Ölunfällen
- Teerhaltiger Aufbruch
- Infektiöse Krankenhausabfälle
- Elektro- und Elektronikaltgeräte

Diese Abfälle sind jeweils getrennt anzuliefern.


3. Gefährliche Abfälle
und Elektroaltgeräte werden nur in haushaltsüblichen
    Mengen entgegengenommen.

4. Explosive oder selbstentzündliche Abfälle sind grundsätzlich von der
    Entsorgung ausgeschlossen.
 
5. Die gewerblichen Mischabfälle dürfen flächig nicht größer als
    2,50 m x 1,60 m und vom Volumen nicht größer als 2,50 m x 0,30 m x
    0,20 m sein.

6. Die gewerblichen Mischabfälle dürfen nicht durch Umwicklungen zur
    Beeinträchtigung der mechanischen Abfallaufbereitungsanlage der PEG
 führen: z.B. durch Seile, Bänder, Drahtseile, Umreifungsbänder,
    Rollenware etc.

 

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