Zweitätiger Fortbildungslehrgang nach EfbV und TgV
19.02.2010 (Freitag)
26.02.2010 (Freitag)
Ort: Entsorgungszentrum "Alte Schanze" in Paderborn-Elsen
Zeit: jeweils von 09:00 - 16:00 Uhr
Teilnehmergebühr: 200,- EUR
Gemäß den Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Transportgenehmigungsverordnung (TgV) müssen die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben alle zwei Jahre einen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen. Die verantwortlichen Personen in Betrieben, die Abfälle ausschließlich transportieren, sind verpflichtet alle drei Jahre an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang teilzunehmen.
Dieser Fortbildungslehrgang erweitert und aktualisiert Kenntnisse, die von dem Betriebsinhaber bzw. der verantwortlichen Person eines Entsorgungsfachbetriebes gefordert werden. Er ist gemäß § 11 EfbV und § 6 TgV vom Landesumweltamt NRW anerkannt.
Gern schicken wir Ihnen die Seminarunterlagen zu bzw. nehmen Ihre Anmeldung entgegen:
Tel.: 05251/1812 - 20 / -24 / - 0 Fax: 05251/1812 - 13
E-Mail: a.herbst@ave-kreis-paderborn.de


