Abfallwirtschaft auf neuem Kurs
Seit dem 1. Juni 2005 ist die Direktablagerung von Siedlungsabfällen
(Haus-/Sperrmüll, gewerbliche Mischabfälle) auf der Zentraldeponie im Entsorgungszentrum "Alte Schanze" in Paderborn-Elsen nicht mehr erlaubt. Genau 26 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme im Jahre 1979 verbieten Rechtsvorschriften des Bundes (TA Siedlungsabfall/Ablagerungsverordnung/ Deponieverordnung) das Deponieren von organisch belasteten Abfällen.
Diese strengen abfallrechtlichen Vorschriften gelten bundesweit. Der Gesetzgeber will durch eine thermische oder mechanisch-biologische Vorbehandlung der Siedlungsabfälle potenzielle Umweltgefahren wie die Bildung von Deponie-Sickerwässern und klimaschädigenden Deponiegasen weitestgehend ausschließen.
Welcher abfallwirtschaftlicher Kurs seit Mitte 2005 im Kreis Paderborn eingeschlagen worden ist, erfahren Sie in den nachfolgenden PDF-Dateien:

Neuordnung der Abfallwirtschaft im Kreis Paderborn
(pdf, 193,1 KB)

Schaubild: Abfallwirtschaft im Kreis Paderborn seit dem 01.06.2005 - Stand 2010
(pdf, 166,2 KB)

(pdf, 155,7 KB)

(pdf, 193,5 KB)

(pdf, 731,1 KB)


