Gewerbe und Industrie
Abfalltrennung bei Gewerbe- und Industriebetrieben ist nicht immer eine einfache Angelegenheit. Je nach produktiver Ausrichtung des Unternehmens unterscheiden sich die Abfälle nach Art, Menge und Zusammensetzung.
Entsprechend den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der Gewerbeabfallverordnung sind die Unternehmen verpflichtet, ihre Abfälle getrennt zu halten und zu entsorgen.
Das Abfallgesetz unterscheidet zwischen Abfällen zur Verwertung, die jedes Unternehmen eigenverantwortlich und nachprüfbar zu verwerten hat, und Abfällen zur Beseitigung, die im Kreis Paderborn über das Entsorgungszentrum "Alte Schanze" zu entsorgen sind.
Nachfolgend werden eine Reihe von Abfällen aus dem gewerblich-industriellen Bereich vorgestellt, an die spezielle Annahmebedingungen im Entsorgungszentrum "Alte Schanze" geknüpft sind:
Aktenvernichtung
Altholzentsorgung
Baustellenabfälle
Bitumengemische
Elektro- u. Elektronikaltgeräte
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren
Expandiertes Polystyrol ("Styropor")
Gefährliche Abfälle
Grünabfälle aus Gewerbe
Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
Mineralfaserabfälle
Mineralische Abfälle
Pflanzenschutzverpackungen
PU-Schaumdosen
Noch drei weitere Hinweise:
Abfallrechtliche Grundlagen im Überblick
Entsorgungsnachweise - was ist zu tun?
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