Entsorgungsnachweise

Gemäß der „Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise“, kurz Nachweisverordnung (NachwV), sind alle Abfallerzeuger, bei denen insgesamt mehr als 2.000 Kilogramm gefährliche Abfälle im Jahr anfallen, verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung aller gefährlichen Abfälle der Abfallbehörde nachzuweisen.Die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) regelt die Einstufung gefährlicher Abfälle.

Der A.V.E. Eigenbetrieb hilft Ihnen bei der Erstellung eines Entsorgungsnachweises. Die Bearbeitung ist kostenfrei. Rufen Sie uns an unter Tel. 0 52 51 / 18 12 – 24

Gegebenenfalls entstehende Gebühren bei anderen Behörden (z.B. Bestätigung des Sammelnachweises für gefährliche Abfälle) hat der Abfallerzeuger zu tragen.

Beachten Sie bitte, dass das Entsorgungsnachweisverfahren rechtzeitig vor der eigentlichen Entsorgung abgewickelt sein muss.

Was bei Entsorgungsnachweisverfahren noch zu beachten ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Kreises Paderborn:

Kreis Paderborn – Umweltamt/Untere Abfallwirtschaftsbehörde – Entsorgungsnachweis