Unter Bauschutt versteht man feste mineralische Baustoffe, die vorwiegend bei Bau-, Abbruch- und Sanierungsarbeiten anfallen (z.B. Beton, Mauerwerk, reiner Wand- und Deckenputz, Ziegelschutt). Bauschutt ist gemäß gesetzlicher Vorgaben vorrangig zu verwerten. Auch im Kreis Paderborn gibt es diverse hierfür zugelassene Anlagen.

Um Bauschutt verwerten zu können, ist er von Bodenaushub und anderen Abfallstoffen unbedingt getrennt zu halten.

Die getrennte Erfassung und Verwertung von Bauschutt wird in der Gewerbeabfallverordnung und Ersatzbaustoffverordnung konkretisiert.

Bauschutt, welcher nachweislich nicht verwertet werden kann, ist in der Regel im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ anzuliefern und auf der DK 0-Innertstoffdeponie oder, wenn verunreinigt, auf der DK II-Deponie zu beseitigen. Für die Entsorgung von Bauschutt, mit oder ohne schädlichen Verunreinigungen, gilt die Abfall-Gebührensatzung des Kreises Paderborn.

Mehr dazu lesen Sie auch in unserem Folder: Entsorgung von Bauabfällen

Bitte beachten Sie:
Zur Entsorgung von Bauschutt ist es ggf. vor einer Baumaßnahme wichtig, den Schadstoffgehalt feststellen
zu lassen. Bei Fragen dazu rufen Sie uns einfach an unter Tel. 05251 18 12 – 21 oder – 24