LEDs, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren

LEDs, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren müssen unter dem Sammelbegriff „Gasentladungslampen“ nach dem Elektroaltgerätegesetz (ElektroG) entsorgt werden.

Im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ gibt es eine Mengenbeschränkung auf maximal 20 Stück pro Anlieferung.

Unser Tipp: Größere Mengen aus Gewerbe, Handel oder Industrie werden im Rahmen des bundesweit agierenden Unternehmens Lightcycle-Retourlogistik und Service GmbH (München) zurückgenommen. Wo es Sammelstellen für größere Mengen gibt, erfahren Sie auf der Webseite www.lightcycle.de