Entsorgung von Altöl

Unter den Begriff „Altöl“ fallen alle flüssigen oder halbflüssigen Stoffe, die aus Mineralöl hergestellt werden. Hier handelt es sich nicht nur um Motorenöl, sondern auch um Schmierstoffe, Schleifhilfen, Hydrauliköle u. ä.. Altöl kann große Schäden verursachen, wenn es in Natur und Umwelt gelangt. Wer Altöl und damit verunreinigte Gegenstände unsachgemäß beseitigt, handelt kriminell und muss mit hohen Strafen rechnen.

Jeder Händler ist verpflichtet, die gleiche Menge Altöl zurückzunehmen, die er Ihnen verkauft hat, denn die Entsorgungskosten sind im Preis enthalten. Das garantiert die Altöl-Verordnung. Außerdem umfasst die Rücknahmeverpflichtung die regelmäßig beim Ölwechsel anfallenden Abfälle (z.B. Ölfilter).

Offensichtlich ist aber immer noch nicht allen Verbrauchern bewusst, dass der Handel zur kostenlosen Rücknahme des Altöls verpflichtet ist. Wenn Sie Altöl ohne gleichzeitigen Neukauf abgeben, kann der Händler den Kaufnachweis durch Kassenbon oder Wertmarke verlangen. Also bewahren Sie die Quittung oder die Wertmarke gut auf!

Nach Möglichkeit sollte die Rückgabe im Handel genutzt werden, da der Preis für Frischöl bereits die Entsorgungskosten enthält.

Altölentsorgung kommunal
Altöl wird nur in haushaltsüblichen Mengen bei den kommunalen Schadstoffsammlungen
(siehe Abfallkalender!) angenommen; gegen Gebühr auch im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ (max. 10 Liter).