Zu der Frage, wie mit Abfällen umzugehen ist, die in privaten Haushalten infizierter Personen anfallen, hat am 27.03.2020 das Bundesumweltministerium (BMU, Berlin) folgende Verhaltenshinweise veröffentlicht.
Laut BMU gilt für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID – 19 in häuslicher Quarantäne leben, Folgendes:
• Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (Wertstofftonne), Altpapier und Biomüll über die
Restmülltonne entsorgt.
• Sämtliche Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie
Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
• Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände
werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst
sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit
Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
• Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe
werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne
wie gewohnt getrennt entsorgt.
Dem BMU zufolge orientieren sich die genannten Vorsichtsmaßnahmen an den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI).