Entsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF)

IMG_1565 Wer ein Haus aus den 60er, 70er oder 80er Jahren besitzt oder kauft, muss mit Asbest rechnen. In dieser Zeit wurde das krebserzeugende Mineral massenhaft verwendet. Erst Anfang der 90er Jahre wurde Asbest in Deutschland vollständig verboten. Weil es äußerst langlebig ist, steckt es bis heute in zahlreichen Dächern, Fassaden, Fußböden oder Isolierungen. Für Asbestabfälle (z.B. für hellgraue Welleternitplatten, Abb.) müssen besondere Anforderungen bei der Entsorgung eingehalten werden.

Erfahren Sie dazu mehr in den nachfolgenden PDF-Dateien:

Detaillierte Vollzugshilfen zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle gibt es nachfolgend in der Mitteilung der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519: